Übersicht – Rechtliche Relevanz der VDI-, EN-, DIN-Normen
Was ändert sich durch die neue VDI 2035 für Eigentümer, Betreiber, Wartungsunternehmen, Errichter und Planer?
Seit Jahren steigen die sicht- und unsichtbaren Schäden in Heizungssystemen an. Deshalb wurden bereits 1975 verbindlich für alle Wasserqualitäten Festlegungen getroffen. In den letzten 10 Jahren kamen durch die sogenannten EN-Normen bereits gewisse Dokumentationspflichten hinzu, die jedoch weitesgehend missachtet wurden. Nicht zuletzt hierdurch hat die Praxis einen Teufelskreis aufgebaut. Planer und Errichter kamen nur zum Zuge, wenn Sie das "billigste" Angebot abgaben. Was sich der Bauherr und Eigentümer bzw. der Betreiber an Negativeffekten einkauften, wurde Ihnen fast nie bewusst. Die Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe konnten diesem Zustand auch etwas Positives abgewinnen. Die Standzeiten der Pumpen, Wärmetauscher und Heizungssysteme wurden nie erreicht. Es konnten zum Einen günstige Aufträge und zum Anderen, durch den vorzeitigen Kollaps von Bauteilen, Folgeaufträge generiert werden. Dieses ging meist zu Lasten der Eigentümer und Mieter. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen wurde eine Dokumentationspflicht für alle Systeme mit klaren Verantwortungen eingeführt.
Für jedes Heizungssystem muss nunmehr ein Anlagenbuch mit folgenden Inhalten geführt werden:
- Planungsprotokoll gemäß EN 12828 Punkt 4.1
- Planungsprotokoll gemäß VDI 2035 Anhang C
- Inbetriebnahmeprotokoll gemäß VDI 2035 Anhang C
- Spülprotokoll nach EN 14336
- Wasser- und Druckhaltungsdokumentation gemäß VDI 2035 Punkt 8.3.4 und Anhang C
- Wartungs- und Instandsetzungsdokumenation gemäß VDI 2035 Punkt 8.3.4
- Kontrolltermine
- Fach- und Sachkundenachweise
Verantwortungen:
- Die Protokolle 1 - 4 und 6 sind bei Übergabe an den Betreiber zu übergeben. Ab diesem Zeitpunkt ist der Betreiber für die Vorhaltung dieser anlagenrelevanten Daten verantwortlich.
- Die Protokolle 3 - 6 sind im Rahmen einer Wartung oder eines Eingriffs durch das Fachunternehmen an den Betreiber zur Ergänzung/Weiterführung des Anlagenbuches zu übergeben. Die Eintragungen in das Anlagenbuch sind Bestandteil des jweiligen Auftrages.
- Somit ist der Betreiber und Eigentümer stets informiert, ob die Anlage ordnungsgemäß errichtet und betrieben wird. Das Wartungsunternehmen kann nachweisen, ob alle Informationen, inkl. der notwendigen Wartungen, übergeben wurden. Kommt im Havariefall ein anderes Unternehmen oder ein anderer Installateur mit der entsprechenden Anlage in Berührung, kann dieser an der Anlage mit den relevanten Angaben arbeiten.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Werden vom Planer oder Errichter die Protokolle 1 - 3 nicht übergeben, haften diese im Falle eines vorzeitigen Verschleißes von Bauteilen. Bei jeder Reparatur oder Ausfall sind beide in der Beweispflicht, dass der Fehler an dem jeweiligen Bauteil und nicht an der mangelhaften Wasserbehandlung oder Druckhaltung lag (Beweisumkehr). Alle Hersteller verweisen deshalb in ihren Gewährleistungsbedingungen auf die VDI 2035.
- Kann auf den Planer/Errichter/Wartungsunternehmen nicht mehr zurückgegriffen werden, haftet der Betreiber gegenüber dem Betreiber für alle Schäden.
- Veräußert ein Eigentümer eine Immobilie oder Heizungsanlage ohne Anlagenbuch haftet der Alteigentümer für alle Folgeschäden ggf. auch über die Gewährleistungszeit hinaus.
- Eine Abnahme und Schlusszahlung kann bis zur Übergabe des Anlagenbuches verweigert werden. Erst mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.
Vom Planer zu beachtende Arbeitsschritte:
- Erstellen des Protokolls gemäß EN 12828 Punkt 4.1
- Erstellen des Planungsprotokolls gemäß VDI 2035 Anhang C
- Übergabe der Protokolle an den Ausführenden und Bauherrn.
- Abfordern der Inbetriebnahmeprotokolle nach EN 14336 und VDI 2035 - ohne Anlagenbuch können die Abnahme und somit die Schlusszahlung verweigert werden.
Vom Installateur zu beachtende Arbeitsschritte:
- Abfordern oder Erstellen der Protokolle gemäß VDI 2035 und EN 12828
- Erstellen der Inbetriebnahmeprotokolle (Druck, Wasserqualität) gemäß VDI 2035
- Fertigen des Spülprotokolls gemäß EN 14336
- Festlegung von Wartungsterminen mit Vorgabe über notwendige Maßnahmen
- Bei Wasserbehandlungsmaßnahmen gemäß VDI 2035 (Enthärtung, Entsalzung, Härtefällung, Härtestabilisierung, ...) sind folgende Angaben zu dokumentieren:
- Begründung der Behandlung (Fach- und Sachkunde des Ausführenden)
- verwendete Wasserbehandlungsmethode und die entsprechenden Mittel (sowohl im Anlagenbuch als auch an der Anlage)
- die Sollwertbereiche, Messzyklen, Messmethoden und Maßnahmen bei Abweichungen hiervon (diese sind vom Hersteller beim verwendeten Mittel vorzugeben!!!)
Vom Wartungsunternehmen zu beachtende Arbeitsschritte:
- Vor Arbeitsbeginn muss das Anlagenbuch kontrolliert werden.
- Jede Veränderung, Wartung und Kontrolle ist im Anlagenbuch zu dokumentieren.
- Der nächste Wartungstermin ist einzutragen.
- Sowohl Unregelmäßigkeiten und Probleme als auch die eingeleiteten Gegenmaßnahmen sind im Anlagenbuch zu dokumentieren.
Konsequenzen für den Betreiber:
- Die Abnahme von Objekten ohne Anlagenbuch kann verweigert werden.
- Die Zahlung kann bei Wartungen oder Instandhaltungen bis zur Eintragung ins Anlagenbuch verweigert werden.
- Kontrolle der Eintragungen auf Unregelmäßigkeiten
- Das Anlagenbuch (sämtliche Protokolle und Dokumente) müssen sowohl dem Eigentümer, dem Wartungsunternehmen und bei Veränderung auch dem Planer und Errichter zur Verfügung gestellt werden.
FAQ
Diese Vorschriften gelten ohne Leistungseinschränkungen für alle Heizungsanlagen, für die die VDI 2035 und EN 12828 zutreffen. Folgende Protokolle müssen zur Verfügung gestellt werden seit:
EN 12828 Punkt 4.1 --> 06/2003
EN 14336 --> 01/2005
VDI 2035 Teil I Planungsprotokoll --> 12/2005
VDI 2035 Anlagenbuch --> 08/2009
Um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, hat die Private Wasserakademie Jena GmbH mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Normschnittstelle (WAJ) zum elektronischen Austausch aller notwendigen Daten aller Beteiligten geschaffen.
Unsere Experten vom Außendienst stehen Ihnen für weitere Fragen jederzeit unter www.jenaqua.eu/Ansprechpartner WAJ Normschnittstelle zur Verfügung.